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Person hält Modellhaus und unterschreibt ein Dokument am Schreibtisch.

Diese Unterlagen benötigen Sie und wir beim Immobilienverkauf

Für einen bevorstehenden Verkauf der Immobilie sind eine ganze Reihe von Unterlagen notwendig, schließlich ist die Immobilienveräußerung ein umfangreiches Unterfangen, das zudem gründlich dokumentiert gehört. Einerseits benötigen Sie verschiedene Unterlagen von Behörden, andererseits natürlich auch solche, die im Zuge der Vermarktung und Immobilienpräsentation zum Einsatz kommen. Mit diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Einblick in diese “Zettelwirtschaft”: Aber keine Sorge, als unser Kunde übernehmen wir das für Sie.

Behördliche Dokumente

Sie benötigen in jedem Fall einen aktuellen Grundbuchauszug, den das zuständige Grundbuchamt beziehungsweise Amtsgericht ausstellt. Selbiger weist einerseits nach, dass das Eigentum tatsächlich Ihnen gehört, andererseits enthält dieser, speziell wenn Sie ein Haus verkaufen wollen, wichtige Informationen zum Grundstück.

Ebenfalls Grundstücksgrenzen und angrenzende Nachbarschaftsflächen weist die Flurkarte aus, die beim Katasteramt eingeholt wird. Bei einem eigenen Haus wird noch eine Kopie der Bauakte fällig. Diese archiviert für Sie das für die Gemeinde zuständige Bauordnungsamt. Die Bauakte besteht aus: Baugenehmigungsurkunde, den Bauplänen sowie der Baubeschreibung.

Vor dem Besuch beim Notar werden einige weitere Unterlagen fällig:

  • eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Vertragsunterlagen des Versicherers zur Gebäudeversicherung
  • der letzte Grundsteuerbescheid (vor allem momentan sehr aktuell!)
  • gegebenenfalls Nachweise zur Löschung von Lasten
Nahaufnahme eines Plans mit beschrifteten Parzellen und Gebäuden.

Weitere Unterlagen, die auch bei der Vermarktung zum Einsatz kommen

Neben den behördlichen Dokumenten benötigen Sie noch solche, die sich beispielsweise auch im Exposé der Immobilie wiederfinden und damit Bestandteil der Immobilienpräsentation sind. Allen voran sind an dieser Stelle zwei Unterlagen zu nennen: Energieausweis und ein verständlicher Grundriss. Letzterer gibt dem Kaufinteressenten Einblick in die Raumaufteilung und Zimmergrößen, der Energieausweis wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wenn Sie eines davon oder beides nicht haben, ist das kein Problem. Wir erstellen für Ihre Immobilie nach Bedarf sowohl einen Grundriss als auch einen gesetzeskonformen Energieausweis.

Individuelle Vereinbarungen berücksichtigen

Haben Sie mit einem Käufer beispielsweise vereinbart, dass dieser komplette oder Teile der Einrichtung übernimmt, muss hierzu ebenfalls eine Liste erstellt und in die vertraglichen Vereinbarungen aufgenommen werden. Selbiges gilt für andere Dokumentationen, zum Beispiel über etwaige identifizierte Mängel. Diese Unterlagen schützen Sie vor einem späteren Rechtsstreit.

Besondere Unterlagen beim Verkauf der Eigentumswohnung

Da sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus befindet, sind hier noch einige andere Unterlagen erforderlich – zum Beispiel der aktuelle Mietvertrag, falls sich die Wohnung nicht in Eigennutzung befindet. Außerdem sollten Sie die drei letzten Eigentümerversammlungsprotokolle vorlegen. Diese könnten gegebenenfalls für Käufer wichtige Hinweise enthalten, insbesondere über in der Zukunft bereits vereinbarte, anfallende Investitionen, welche dann der Käufer tragen muss.

Sowohl bei Eigentumswohnungen (und deren Mehrfamilienhäusern) als auch Häusern empfiehlt sich, über Handwerker- und Dienstleisterrechnungen eventuelle Sanierungen und andere Eingriffe in die Immobilie nachzuweisen!

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