Zur Navigation wechseln Zum Inhalt wechseln Zum Footer wechseln
Blaue Figuren, ein Hammer, Münzen und ein kleines Haus auf Weiß.

Scheidungsimmobilie: Verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen?

Die Scheidung ist für beide Parteien einschneidend – mit ihr geht nicht nur eine emotional fordernde Zeit einher, auch das Finanzielle gehört bedacht. Eine gemeinsame eigene Immobilie erschwert den Schlussstrich zusätzlich, zumal es bei der weiteren Verfahrensweise auch darauf ankommt, wie gut beide Ex-Partner nun noch miteinander auskommen. Wir zeigen mit diesem Beitrag, was möglich ist.

Immobilie verkaufen – ein ganz klarer Schlussstrich

Klarer kann man einen Schlussstrich gar nicht ziehen. Nach der Scheidung werden das gemeinsame Haus oder die Wohnung verkauft, der Erlös daraus wird entsprechend den Eigentumsverhältnissen geteilt. So ist insbesondere zwischen zerstrittenen Parteien auch keine weitere Kommunikation in der Zukunft mehr nötig – zumindest nicht, was die Immobilie anbelangt. Außerdem erhalten beide Partner so liquides “Startkapital” für ihren neu eingeschlagenen Lebensweg.

Erschwerend kommt beim Verkauf hinzu, dass es vielen geschiedenen Eheleuten nun gar nicht schnell genug gehen kann. Wirklich getrennte Wege zu gehen, ist nur schwer möglich, wenn noch Besichtigungstermine koordiniert werden müssen oder Notar- und Maklerbesuche anstehen. Trotzdem raten wir geschiedenen Eheleuten: Bitte nichts überstürzen! Wird eine Immobilie überhastet weit unter Marktpreis verkauft, ist das Kapitel zwar schnell geschlossen, es geht aber viel Kapital verloren.

Ein Paar sitzt Rücken an Rücken, Kinder im Hintergrund auf dem Sofa.

Immobilie vermieten – und gemeinsam weiter verwalten?

Haben Sie sich im Guten getrennt? Wenn beide ehemaligen Eheleute sich noch gut verstehen, aber selbst nicht mehr in der ursprünglich gemeinsamen Immobilie wohnen wollen, kommt eine Vermietung in Frage. Die lässt sich bei einer Eigentumswohnung erfahrungsgemäß besser als bei einem Haus realisieren. Diese Option ist aber nur realistisch, wenn die Scheidung wirklich im gegenseitigen Einvernehmen stattfindet und man beispielsweise wegen der Kinder sowieso noch guten Kontakt hält. In anderen Fällen würden die gemeinsame Verwaltung und Kommunikation, die mit der Vermietung immer einhergehen, nur zu weiterem Zwist führen.

Scheidungsimmobilie selbst bewohnen?

Ebenfalls sind verschiedene Konstellationen möglich, bei denen eine Partei in der gemeinsamen Immobilie verbleibt. Die künftigen Eigennutzer könnten die andere Partei beispielsweise herauskaufen, was aber nur bei einer entsprechend guten finanziellen Situation möglich ist. Ebenfalls ist denkbar, dass anteilig (nach den Eigentumsverhältnissen) Miete gezahlt wird. Den/die Ex als Quasi-Vermieter zu haben, dürften viele ehemalige Eheleute aber als fordernd empfinden – vor allem dann, wenn zum Beispiel ein neuer Partner mit einzieht. Ist das Haus groß genug, könnten sogar beide Eheleute weiter darin wohnen und es über Umbaumaßnahmen aufteilen. Aber auch hier ist der Umstand, weiter unter einem Dach und mit minimaler räumlicher Trennung einfach weiter zusammen zu wohnen, eine selten gewählte Alternative.

Wir beraten Sie gern entsprechend Ihrer individuellen Situation – und können Ihren gemeinsamen Plan dann im Abschluss auch direkt in die Tat umsetzen.

Weitere News die Sie interessieren könnten:

Haus-Icon auf Holzblock neben farbiger Energieeffizienzskala A-G.

Warum der Energieausweis wichtig und vielmals Pflicht ist

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt die Bereitstellung des Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung vor – folglich ist selbiger bereits aufgrund der Gesetzgebung enorm wichtig, denn andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Damit einher geht das Recht des künftigen Mieters oder Käufers, vor Vertragsunterzeichnung über den energetischen Standard informiert zu werden. Als Kunde …
Mehr erfahren
Makler zeigt jungem Paar etwas in modernem Haus.

Als Eigentümer eine reibungslose Besichtigung sicherstellen? Wir verraten Ihnen, wie!

Immobilien verkaufen sich nicht von selbst – dazu gehört eine ganze Menge und die Besichtigung vor Ort zählt definitiv zu den wichtigsten Aspekten überhaupt. Als Eigentümer sollten Sie sich folgerichtig konsequent auf bevorstehende Besichtigungen vorbereiten. Keine Sorge, wir lassen Sie nicht allein, sondern sind bei den Besichtigungen anwesend und übernehmen …
Mehr erfahren
Hände halten ein Minihaus mit rotem Dach und weißen Wänden.

Gut versichert heißt auch: umfassend abgesichert! Wir verraten Ihnen, wie es klappt

An Ihrer Immobilie hängt eine Menge Geld: Höchstwahrscheinlich war das Haus oder die Wohnung die größte Investition, die Sie in Ihrem Leben bisher getätigt haben. Selbige gilt es zu schützen – und genau dafür sind Versicherungen da. Sie benötigen nicht jede erdenkliche Police, aber es gibt einige Versicherungen, die Sie …
Mehr erfahren
500-Euro-Scheine und zwei Schlüssel auf deutschem Mietvertrag.

Mietvertrag: Was gilt es als Vermieter unbedingt vorher zu wissen?

Der Mietvertrag schafft mitunter über Jahre die rechtliche und finanzielle Grundlage für Ihr Mietverhältnis – in der Folge ist nachvollziehbar, dass sowohl Mieter als auch Vermieter genau wissen möchten, worauf sie sich einlassen. Für Sie bedeutet der Mietvertrag simultan: Schutz Ihres Eigentums. Deshalb sollten Sie die nachfolgenden Punkte vorher kennen …
Mehr erfahren
Paar betritt neues Zuhause mit Umzugskartons und Pflanze.

Unsere Checkliste hilft Ihnen beim Umzug – damit Stress keine Chance hat!

Zugegebenermaßen: Ein wenig Stress wird sich bei Ihrem geplanten Umzug wohl nicht vermeiden lassen. Aber das gehört ebenso wie die Vorfreude einfach dazu. Damit der Stress nicht die Überhand gewinnt und Sie vor allem nichts vergessen, haben wir Ihnen eine kleine Umzugscheckliste erstellt. Die ersten Schritte Wir gehen davon aus, …
Mehr erfahren
Älteres Paar liest gemeinsam ein Dokument auf dem Sofa.

Maklerprovision: Das sollten Sie darüber wissen

Mit der Maklerprovision werden wir als Makler für unsere Arbeit entlohnt. Sie deckt das komplette Spektrum ab, von der Beratung über die Vermittlung bis hin zu beispielsweise organisierten Besichtigungen oder der Beschaffung von Unterlagen. Unterschiede hinsichtlich der Provision existieren einerseits zwischen den Bundesländern, aber auch je nachdem, ob eine Immobilie …
Mehr erfahren